Umfrage zum Stand des Glasfaserausbaus im Rahmen des Stakeholder-Dialogs

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Zur Bekräftigung des gemeinsamen Ansatzes hat man sich auf ein Memorandum of Understanding (MoU) verständigt. Dieses soll konkret messbare Ziele für den Infrastrukturausbau festlegen und den Status der zu betrachtenden Einflussfaktoren messbar machen. Im Rahmen eines am 08.06.2026 in Berlin abgehaltenen zweiten Stakeholder Dialogs wurde diese gemeinsame Absichtserklärung mit dem Titel „Bestes Netz für Deutschland“ durch Spitzenvertreter der beteiligten Kreise unterzeichnet.

Alle Beteiligten versicherten zudem ihre Bereitschaft, auch selbst aktiv an der Beschaffung verwertbarer Daten und Informationen für den auf Dauer angelegten Stakeholder- Prozess mitzuwirken.
Um diesbezüglich zunächst ein Bild des gegenwärtigen Sachstandes zu bekommen hat die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit dem BMDS einen Online-Fragebogen entwickelt. Von besonderem Interesse für die Städte und Gemeinden und deren Verbandsvertretungen sind Erkenntnisse über Status und Einflussfaktoren im Zusammenhang mit der Bauqualität bei der Verlegung von Telekommunikationslinien, die Art, Dauer und Übermittlungswege von Antragsverfahren gem. § 127 Abs. 1 TKG sowie die Qualität der entsprechenden Anträge.

Die Beantwortung des Online- Fragebogens ist ab sofort bis zum 30. September 2026 möglich. Die Beantwortung kann jederzeit unterbrochen und an gleicher Stelle wieder aufgenommen werden.

Es besteht die Möglichkeit, die gesamte Umfrage als Vorschau anzusehen.

Eventuelle Rückfragen von Straßenbaulastträgern zur Umfrage können per E-Mail an folgende Adresse gerichtet werden:

kpis-umfrage@wik.org

Anmerkung des StGB NRW

Dass die Bauqualität bei der Glasfaserverlegung ein großes Problem in den Städten und Gemeinden darstellt, hat jüngst die Umfrage der Geschäftsstelle gezeigt. Der Ausschuss für Digitalisierung des StGB NRW fordert daher bereits jetzt rechtliche Verbesserungen während der Bauphasen und deren Abschluss (siehe die Pressemitteilung). Die nun auf Bundesebene gestartete Umfrage geht auf die Details des Antragsverfahrens ein. Der StGB befürwortet daher die Teilnahme, um eine belastbare Datengrundlage für die kommunale Interessenvertretung zu schaffen. Darüber hinaus wird angeregt, auch eine grundsätzliche Offenheit für eine regelmäßige – idealerweise jährliche – Teilnahme an künftigen Abfragen zu signalisieren, um Entwicklungen im Bereich der TK-Infrastruktur fortlaufend nachvollziehen zu können.