Beschluss
Belastungsausgleich für Wärmeplanung nachbessern
Kommunale Wärmeplanung ist eine Daueraufgabe. Die Pläne werden fortlaufend anzupassen und fortzuschreiben sein. Das Präsidium hält es daher nicht für ausreichend, im Fortschreibungszeitraum von fünf Jahren der Berechnung des Belastungsausgleichs eine nur einmalige Fortschreibung zugrunde zu legen. Es fordert die Landesregierung auf, den Belastungsausgleich für die Fortschreibung der Wärmeplanung auskömmlich zu gestalten. Die vorgelegte Kostenfolgeabschätzung wird den notwendigen Personal- und Sachkosten noch nicht gerecht.
Den Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen auf seiner 225. Sitzung am 3. Juli 2026 in Neuss.