Mitteilung
BMWE veröffentlicht Gutachten zu Netzengpassgebieten
1. Kriterien zur Priorisierung von Netzanschlussbegehren
Auf Übertragungs- und Verteilernetzebene wurden Anschlussbegehren für Batteriespeicher allein mit einem Umfang von rund 720 GW gestellt – ein Vielfaches der verfügbaren Kapazitäten. Das BMWE schlägt daher einen „Werkzeugkasten" aus sieben Priorisierungskriterien vor, die Netzbetreiber bei Anschlusskonkurrenz anstelle des bisherigen Windhundprinzips anwenden können.
Die Kriterien umfassen:
- Versorgungssicherheit und Systemstabilität,
- Erfüllung gesetzlicher Ausbauziele,
- Annahmen aus dem Netzentwicklungsplan,
- Bedarfe nachgelagerter Netzbetreiber (u.a. für Daseinsvorsorge und Neubaugebiete),
- effiziente Nutzung von Netzverknüpfungspunkten (z.B. Cable Pooling),
- Flächenausweisungen in Raumordnungs- und Bauleitplänen, sowie
- Standortgebundenheit des Vorhabens.
Die Kriterien sind nicht kumulativ anzuwenden; Netzbetreiber wählen je nach Netzebene und regionaler Situation sachgerecht aus. Vergabeverfahren müssen von der Bundesnetzagentur geprüft und bestätigt werden.
Für Kommunen relevant: Das Kriterium der Standortgebundenheit schützt Bestandsanlagen der Industrie und des produzierenden Gewerbes. Das Kriterium der Raumordnung erlaubt es, kommunale Flächennutzungspläne direkt im Netzanschlussverfahren zu berücksichtigen. Bedarfe nachgelagerter Netzbetreiber – etwa für die Erschließung neuer Wohngebiete oder den Ausbau der Ladeinfrastruktur – können gegenüber anderen Anschlussbegehren höher priorisiert werden.
2. Kapazitätslimitierte Netzgebiete als Datengrundlage für ein Steuerungsinstrument zur Koordination von Netz- und EE-Ausbau
E-Bridge hat gemeinsam mit dem BDEW und 21 Hochspannungsnetzbetreibern rund 3.000 Umspannwerke für die Jahre 2022 bis 2025 ausgewertet. Grundlage ist die Abregelungsquote je Umspannwerk: Ab 5 % abgeregelter Strommenge im Vorjahr kann ein Netzbetreiber ein Gebiet als kapazitätslimitiert ausweisen – technologiespezifisch für Wind und PV getrennt. Ergebnis für 2024: Nur 6 % der Umspannwerke sind für Windenergie und 5 % für PV kapazitätslimitiert. Auf diese wenigen Hotspots entfallen jedoch rund 72 % des gesamten Redispatch-Anstiegs. 70 % der noch unbebauten Windvorrangflächen sind einem nicht-kapazitätslimitierten Umspannwerk zugeordnet und bleiben vom Instrument unberührt. Die Ausweisung ist befristet und wird aufgehoben, sobald der Netzausbau den Engpass beseitigt. Frühestens auf Basis der Redispatch-Daten des Jahres 2026 können Netzbetreiber erstmals konkrete Gebiete ausweisen.
Zum laufenden Verfahren:
Das Netzanschlusspaket befindet sich im parlamentarischen Verfahren, den Regierungsentwurf finden Sie hier. Wir hatten bereits darüber mit Schnellbrief Nr. 291 vom 04.08.2026 berichtet. Strittig sind insbesondere der Redispatch-Vorbehalt und dessen Vereinbarkeit mit EU-Recht – die Stiftung Umweltenergierecht hat hierzu im Juli 2026 ein kritisches Gutachten vorgelegt. Im überarbeiteten Entwurf wurde die Auslöseschwelle für kapazitätslimitierte Netzgebiete von 3 % auf 5 % Abregelung angehoben und die maximale Ausweisungsdauer von zehn auf sechs Jahre verkürzt. Eine abschließende Verabschiedung wird noch 2026 angestrebt, da das EEG zum Jahresende neu aufgelegt werden muss.260908-E-Bridge-BMWE-Priorisierungsmechanismen-bei-knapper-Netzanschlusskapazitaet-Text.pdf
260908-E-Bridge-BMWE-Datenrgundlage-Steuerungsinstrument-Text.pdf