Datenauswertung zum Windenergieanlagen-Repowering

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Der Anteil von Repowering-Vorhaben an den genehmigten Windenergieanlagen ist dabei beträchtlich. Von Januar 2023 bis April 2026 wurden 1.800 von insgesamt 8.100 Anlagen im Rahmen eines Repowerings genehmigt.

In dem nun ausgewerteten Zeitraum wurden für die 1.708 genehmigten Repowering-Anlagen im Gegenzug 2.327 Bestandsanlagen stillgelegt. Hierbei ersetzte die Hälfte der untersuchten Neuanlagen Bestandsanlagen im Verhältnis eins zu eins. Bei 42 Prozent der Neuanlagen wurden mehr Altanlagen am Standort stillgelegt als neue Anlagen gebaut. In sieben Prozent der Fälle werden durch das Repowering mehr Anlagen errichtet als zurückgebaut. Hierbei verdreifachte sich die Stromerzeugungskapazität gegenüber der Bestandssituation von 3.314 MW auf 10.127 MW. Jedoch wuchs dabei auch die Anlagendimension. Die Bestandsanlagen weisen eine mittlere Gesamthöhe von 115 Metern auf, bei den repowerten Anlagen ist dieser Wert mit durchschnittlich 228 Metern nahezu doppelt so hoch.

Die Anzahl der Repowering-Vorhaben ist in den Ländern sehr unterschiedlich verteilt. Die mit Abstand größte Anzahl der Anlagen liegt in Niedersachsen (493), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (292). Der Anteil der Repowering-Anlagen an den insgesamt genehmigten Anlagen ist in Sachsen-Anhalt mit 64 Prozent deutlich am höchsten, gefolgt von Niedersachen mit 33 Prozent.

Auch untersucht wurde, welche Standorte der genehmigten Repowering-Anlagen sich innerhalb von planerisch ausgewiesenen Windenergiegebieten befinden. Der Anteil liegt bei 67,6 Prozent, sodass 600 der untersuchten Anlagen außerhalb von Windenergiegebieten liegen.

Anmerkung
Repowering von Altanlagen ist grundsätzlich sehr sinnvoll, um die Flächen für die Erzeugung von Windenergie effizient zu nutzen. Dies zeigt auch die Datenauswertung, die eine Verdreifachung der Stromerzeugungskapazitäten bei gleichzeitiger Reduzierung der Anlagenzahl aufzeigt.

Gleichzeitig gilt es jedoch, dass auch beim Repowering die Steuerungswirkung der Windenergiegebiete erhalten bleiben sollte, um weitere Eingriffe in die kommunale Planungshoheit zu vermeiden und die Akzeptanz vor Ort zu stärken. Dass hier Handlungsbedarf besteht, verdeutlichen nicht zuletzt die 600 Anlagen außerhalb der Windenergiegebiete sowie die doppelt so hohe Anlagenhöhe. Denn der Abstand zwischen Bestandsanlage und neuer Anlage kann bei Repowering-Vorhaben das fünffache der Gesamthöhe der neuen Anlage betragen.

Die im Rahmen der BauGB-Novelle vorgesehenen Änderungen bezüglich der Genehmigung von Repowering-Vorhaben gehen daher in die richtige Richtung. Sie verdeutlichen, dass der Abstand höchstens das Zweifache der Gesamthöhe der neuen Anlagen betragen darf. Zudem kommt die Privilegierung lediglich an solchen Standorten zur Anwendung, die sich ohnehin bereits außerhalb von Windenergiegebieten befinden. Ein sogenanntes „Herausrepowern“ von Anlagen aus den Windenergiegebieten heraus, wird damit unterbunden.

Weitere Informationen:
Die vollständige Datenauswertung finden Sie hier:
www.fachagentur-wind-solar.de