Mitteilung
EU-Klimaresilienzgesetz: Kommission legt Verordnungsvorschlag und Mitteilung zum EU-Rahmen für Klimaresilienz vor
Anpassungsinvestitionen zahlten sich nach ihrer Einschätzung mit dem Zwei- bis Zehnfachen in vermiedenen Schäden aus. Klimaresilienz soll in allen wichtigen Politikbereichen von Anfang an mitgedacht werden. Der Verordnungsvorschlag enthält im Kern:
- einen gemeinsamen Referenzpfad für die globale Erwärmung (1,5 °C bis 2030, 2 °C bis 2050, 3 °C bis 2100) als Grundlage für Planungen und Entscheidungen
- regelmäßige, vergleichbare Klimarisikobewertungen: europäisch bis 30. Juni 2028, national (soweit anwendbar auch auf subnationaler Ebene) bis 30. Juni 2029, jeweils alle fünf Jahre
- einen einzigen nationalen Strategieplan zur Klimaresilienz bis 31. Dezember 2030, der bisherige Planungsinstrumente bündelt, sowie einen EU-Strategieplan bis 30. September 2028
- die Benennung der Behörden, die für das Management der jeweiligen Klimarisiken zuständig sind
- die Förderung naturbasierter Lösungen in den Strategieplänen
Die Mitgliedstaaten sollen Behörden außerdem dazu anhalten, den Referenzpfad und die Risikobewertungen insbesondere bei Haushaltsplanung, Raumplanung und Umweltprüfungen zu berücksichtigen. Die Strategiepläne müssen unter anderem Raumplanung, Gebäude, Wassersicherheit und öffentliche Gesundheit abdecken, mit Maßnahmen, Zuständigkeiten, Zeitplänen, Investitionsbedarf und Finanzierungsquellen. Flankierend sind digitale Instrumente (European Climate Viewer, Navigator, Solutions Explorer, europäische Online-Plattform) vorgesehen. Angekündigt sind außerdem ein Europäischer Hitzeaktionsplan, eine Klimaversicherungsallianz, eine Europäische Wasserinitiative und die Benennung der 100 klimaanfälligsten Gebiete Europas, die gesondert vorgelegt werden sollen.
Der Vorschlag der Kommission liegt nur in englischer Sprache vor und kann hier abgerufen werden: https://climate.ec.europa.eu/document/d ... 730_en.pdf
Anmerkung des StGB NRW
Städte und Gemeinden stehen bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels an vorderster Front, etwa bei der Hitzevorsorge, dem Schutz vor Starkregen und Hochwasser oder der klimaangepassten Stadt- und Ortsentwicklung. Der europäische Rahmen kann dazu beitragen, Klimarisiken systematischer zu erfassen und die Klimaresilienz langfristig stärker in Planungs- und Investitionsentscheidungen zu verankern. Adressaten der Verordnung sind die Mitgliedstaaten. Die Wirkung auf die kommunale Ebene entsteht über die nationalen Risikobewertungen und den Strategieplan.
Entscheidend ist, dass die kommunale Ebene bei der Erarbeitung des nationalen Strategieplans frühzeitig und wirksam beteiligt wird. Der Vorschlag sieht das für subnationale Behörden ausdrücklich vor. Ebenso müssen die Zuständigkeiten für die verschiedenen Klimarisiken zwischen Bund, Ländern und Kommunen klar geregelt werden. Neue Anforderungen dürfen nicht dazu führen, dass zusätzliche Aufgaben und Kosten ohne ausreichende finanzielle und personelle Unterstützung auf die Städte und Gemeinden verlagert werden.
Kritisch ist insbesondere, dass der Vorschlag keine zusätzlichen Finanzmittel für die kommunale Klimaresilienz bereitstellt, obwohl die Kommission den jährlichen Investitionsbedarf selbst auf rund 70 Milliarden Euro schätzt. Die Unterstützung soll über bestehende Programme und den künftigen EU-Finanzrahmen 2028 bis 2034 erfolgen. Positiv ist jedoch zu bewerten, dass bestehende Planungsinstrumente zusammengeführt und keine zusätzlichen Berichtspflichten eingeführt werden sollen.
Der Vorschlag wird nun im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament und im Rat beraten. Die Verordnung soll am 20. Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten und würde dann unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund wird das Verfahren eng begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Belange der Städte und Gemeinden angemessen berücksichtigt werden.