Hitzeminderung durch Wiederbegrünung

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  • Entsiegelung und Wiederbegrünung von öffentlichen Flächen

Ein wichtiger Baustein ist die Entsiegelung und Wiederbegrünung von öffentlichen Flächen. Versiegelte Flächen verstärken insbesondere in verdichteten Innenstädten die negativen Folgen der Klimakrise. Zum einen führen versiegelte Oberflächen zu höheren Schäden durch Starkregenereignisse und zum anderen speichern versiegelte Oberflächen in hohem Ausmaß Wärme. Dieses gilt auch für Stein- und Schottergärten.

Durch die Wiederanlegung von begrünten Flächen kann das Stadtklima verbessert werden, weil Grünpflanzen jedweder Art die Hitzebelastung senken können. Dabei geht es nicht nur um Dach- und Fassadenbegrünung, sondern darum in Anknüpfung an das Entsiegelungsgebot in § 8 Abs. 3 Bundes-Klimaanpassungsgesetz die Versiegelung von öffentlichen Flächen im Stadt- bzw. Gemeindegebiet zu vermindern.

Die Niederlande haben mit dem Projekt „Tegelwippen“ den Grundstein dafür gelegt, wie das Stadtklima durch Entsiegelung wieder verbessert werden kann. Die „Goldene Fliese“ wird an Städte und Gemeinden verliehen, welche die meisten Pflastersteine “gewippt” und durch Grünflächen ersetzt haben. Damit schaffen die Niederlande positive Anreize für das Entsiegeln von versiegelten Flächen. Inzwischen werden in den ganzen Niederlanden „Pflastersteine gewippt“. Mittlerweile nehmen mehr als 50 Prozent der niederländischen Gemeinden teil. 173 Gemeinden haben bereits erfolgreich mehr als 4,5 Millionen Steine ersetzt, so dass neue Blumenbeete oder Rasenflächen entstanden und Bäume gepflanzt worden sind und dieses entspricht ungefähr einer Fläche von 82 Fußballfeldern.

Der Klimaatlas NRW des LANUK NRW (https://www.klimaatlas.nrw.de) bietet seit Februar 2025 hierzu ein Versiegelungskataster für jede Stadt bzw. Gemeinde in NRW an, so dass diese Daten als Grundinformation dazu verwendet werden können, wo auf öffentlichen Flächen Entsiegelungen und eine Wiederbegrünung stattfinden kann.

In Nordrhein-Westfalen sind Städte und Gemeinden bereits heute mit Maßnahmen zur Entsiegelung von öffentlichen Flächen aktiv. Gewinner-Kommunen im bundesweiten Entsiegelungswettbewerb 2025 der Koblenzer Hochschule für Gesellschaftsgestaltung waren u. a. Emsdetten, Greven, Mettingen, Heek, Metelen.

Zugleich unterstützt die Kommunal Agentur NRW mit dem Netzwerk „Hochwasserschutz und Klimaanpassung“ Städte und Gemeinden. Dabei ist es wichtig, dass Maßnahmen zügig in Angriff genommen und umgesetzt werden.

Mit dem Bundes-Förderungsprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (444) werden Maßnahmen zur Entsiegelung gefördert. Gefördert wird die Erstellung von Entsiegelungskonzepten sowie die Entsiegelung und Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen.

  • Abwassertechnische Wirkungen

Entsiegelte und wieder begrünte Flächen haben aber nicht nur einen Kühlungseffekt, sondern es wird auch der Oberflächenabfluss und damit das öffentliche Kanalnetz entlastet, weil das Niederschlagswasser auf einer wieder begrünten Fläche auf natürliche Art und Weise versickern kann und deshalb nicht mehr abgeleitet werden muss. Dieses wiederum kann den positiven, abwassertechnischen Effekt haben, dass bei den zunehmenden Starkregenereignissen das öffentliche Kanalnetz nicht vergrößert werden muss bzw. zur Vermeidung eines hydraulischen Stresses in einem Fluss oder Bach kein Regenrückhaltebecken gebaut oder sogar vergrößert werden muss, wenn die Menge an Niederschlagswasser zu groß ist und deshalb als gewässerunverträglich einzustufen ist. Durch die Verminderung des Oberflächenabflusses durch die Entsiegelung öffentlicher Flächen kann auch bewirkt werden, dass bei einem Mischwasser-Ausgleichsbecken, welches zum Schutz der Kläranlage vor Überlastung betrieben wird, der Notabschlag in ein Gewässer vermindert werden kann.

  • Berücksichtigung in der Bauleitplanung

Im Rahmen der Bauleitplanung räumt die Rechtsprechung dem Belang der „gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse“ zwischenzeitlich einen bedeutsamen Stellenwert ein, der dazu führen kann, dass ein Bebauungsplan wegen eines bauplanerischen Abwägungsdefizits als unwirksam angesehen wird, weil z. B. eine unzureichende Entwässerungskonzeption mit Blick auf Hitze- und nachfolgende Starkregenereignisse vorliegt (vgl. OVG NRW, Urteil vom 29.01.2026 - Az. 7 D 224/23.NE-Urteil vom 05.03.2026 - Az.: 7 D 40/213.NE - , OVG NRW, Urteil vom 01.10.2024 - 2 D 107/23.NE -).

Dabei kann laut dem OVG NRW (Urteil vom 15.05.2025 – 10 D 203/22.NE – Rz. 110 –) die Berücksichtigung der Starkregen-Hinweiskarte im Klimaatlas NRW ein Rechtfertigungsgrund für das Ergebnis der bauplanerischen Abwägung sein.

Insbesondere die Erhaltung von sog. Frischluft- bzw. Kaltluftschneisen ist ein wichtiger Beitrag zur Verminderung der Hitzebelastung. Frischluftschneisen sind Bereiche in Städten, die den Zustrom von frischer (Kalt)Luft aus dem Umland in den städtischen Innenbereich ermöglichen. Sie sind wichtig für das Stadtklima, da sie dazu beitragen, die Temperatur in der Stadt zu senken. Frischluftschneisen sollten deshalb nicht zugebaut werden. In Betracht kommen hier in einem Bebauungsplan etwa Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB für Frischluftschneisen oder gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB, wonach durch Festsetzungen Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen vorgegeben werden können.

  • Baumschutz

Das OVG NRW hat mit Beschluss vom 17.02.2025 (Az.: 11 A 827/22) klargestellt, dass der Erhalt von Straßenbäumen mit Blick auf den Klimawandel eine wichtige Rolle spielt. Bäume binden - so das OVG NRW – bei ihrem Wachstum Kohlendioxid und können so dem Klimawandel entgegenwirken.

Gleichzeitig dienen Bäume dem Hitzeschutz und können durch ihre Beschattung die Lufttemperatur senken und Oberflächen kühlen. Insoweit können kommunale Baumschutzsatzungen ein Instrumentsein, um gesunde Bestandsbäume zu erhalten.