KfW-Studie beziffert den Investitionsbedarf für Klimaneutralität 2045

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Betrachtet man nur die Mehrkosten gegenüber konventionellen Technologien, müssen zusätzlich rund 65 Milliarden Euro pro Jahr mobilisiert werden. Das sind weniger als 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die größten Bedarfe liegen im Verkehr, gefolgt von Energie, Gebäuden und Industrie.

Auf die öffentliche Hand entfallen rund 12 Prozent der Investitionen, im Durchschnitt etwa 33 Milliarden Euro pro Jahr. Den größten Anteil machen Investitionen in Stromverteilnetze, Fernwärme, Ladeinfrastruktur und ÖPNV aus, also Bereiche, die ganz überwiegend in der Verantwortung von Ländern, Kommunen und kommunalen Unternehmen liegen. Hinzu kommt die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude wie Schulen und Verwaltungsgebäude.

Die Studie weist zugleich darauf hin, dass die Kommunen bereits einen Investitionsrückstand von über 230 Milliarden Euro vor sich herschieben und dass der Spielraum der Kommunen zur Stützung ihrer Stadtwerke angesichts der angespannten Haushaltslage begrenzt ist.

Anmerkung des StGB NRW

Positiv hervorzuheben ist, dass bereits erhebliche Summen in den Klimaschutz investiert wurden. Die Studie beziffert sie für die Jahre 2018 bis 2023 auf durchschnittlich rund 110 Milliarden Euro pro Jahr. Offen bleibt aber, wie dieses Niveau künftig nicht nur gehalten, sondern deutlich gesteigert werden kann. Gerade für die Kommunen, die bei Netzen, Wärmeversorgung, Ladeinfrastruktur, ÖPNV und öffentlichen Gebäuden zentrale Investoren sind, stellt sich diese Frage mit besonderer Dringlichkeit.

Sinnvoll wäre es deshalb, die Abhängigkeit vom Import fossiler Energieträger zu überwinden, die zuletzt Kosten von durchschnittlich 81 Milliarden Euro pro Jahr verursacht hat und die genannten Mehrkosten für neue Technologien von 65 Milliarden Euro pro Jahr somit übersteigen. Würden bestehende Subventionen für die Nutzung fossiler Energien auslaufen, wäre weiterer finanzieller Spielraum vorhanden.

Dennoch muss in Anbetracht der angespannten Haushaltslage in den Städten und Gemeinden auch darüber nachgedacht werden, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge umgesetzt werden sollen. Dringliche Vorhaben müssen identifiziert und priorisiert werden. Dabei dürfen Substanzerhalt und energetische Ertüchtigung nicht gegeneinander ausgespielt werden, zumal die Kommunen bereits einen erheblichen Investitionsrückstand vor sich herschieben. Erforderlich sind eine auskömmliche und verlässliche Finanzausstattung, planungssichere Förderprogramme und eine ausreichende Eigenkapitalbasis der kommunalen Unternehmen.

Nicht berücksichtigt ist in der Studie zudem die Klimaanpassung. Dieser für die Kommunen hochrelevante Bereich fehlt in der Betrachtung jedenfalls dort, wo Maßnahmen erforderlich sind, die über die Vermeidung weiterer Klimaschäden hinausgehen. Denn für die bereits eingetretenen Klimafolgen besteht schon jetzt erheblicher Investitionsbedarf. Die Kommunen benötigen auch dafür eine verlässliche und langfristige Unterstützung, stellte das Präsidium des StGB in seiner Sitzung am 09.10.2026 in Arnsberg fest.

Weitere Informationen

Die KfW-Meldung und die Kurzfassung (Fokus Volkswirtschaft Nr. 561) finden sich unter https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/N ... 08928.html.

Die zugrunde liegende Studie von Prognos steht unter https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/ ... schutz.pdf zum Download bereit.