Beschluss
Klimaanpassung in Kommunen umsetzen
Das Präsidium fordert Bund und Land auf, die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimaanpassung zeitnah zu prüfen. In jedem Fall müssen Bund und Land die Kommunen für den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung langfristig, ausreichend und verlässlich finanzieren. Dies gilt insbesondere für den Erhalt der Mittelausstattung der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) bzw. die Wiederherstellung der bis Anfang 2026 geltenden Förderhöhe im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK).
Das Präsidium fordert das Land NRW auf, der Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung bei Mangellagen Priorität einzuräumen. Neben der Nutzung der Ermächtigung im Landeswassergesetz NRW wird erwartet, dass das Land die künftigen Leitlinien der Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit umsetzt.
Diesen Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW auf seiner 226. Sitzung am 09.10.2026 in Arnsberg.