Klimafolgen bewältigen: Kommunen benötigen verlässliche Rahmenbedingungen

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Hitzeschutz stärker in den Blick nehmen
„Klimaanpassung ist keine weit entfernte Zukunftsaufgabe, sondern sie ist heute schon notwendig. Städte und Gemeinden müssen ihre Infrastruktur auf die immer stärker werdenden Folgen des Klimawandels vorbereiten. Dafür brauchen sie aber dauerhaft verlässliche finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen“, betonte Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW.

Insbesondere die extremen Hitzephasen des Sommers 2026 haben den dringenden Handlungsbedarf deutlich gemacht. In der zweiten Junihälfte bestanden in NRW an elf aufeinanderfolgenden Tagen Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes, an acht Tagen mit der höchsten Warnstufe. Das Robert Koch-Institut schätzt die Zahl der hitzebedingten Sterbefälle in NRW bis einschließlich der 36. Kalenderwoche 2026 auf 3.040. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Landesamtes IT.NRW lag zugleich die Gesamtzahl der Sterbefälle im Juni mit 19.954 um 22 Prozent über dem Vorjahresmonat.

„Der Hitzesommer hat uns vor Augen geführt, dass Klimaanpassung unmittelbar dem Schutz der Menschen dient. Gerade ältere Menschen, Kinder und gesundheitlich besonders gefährdete Personen leiden unter hohen Temperaturen. Deshalb müssen wir unsere Städte so weiterentwickeln, dass sie auch bei zunehmender Hitze lebenswert bleiben. Wir wissen, dass Pflanzen, Grünflächen und wasserdurchlässige Böden dabei helfen können, die Aufheizung insbesondere dicht bebauter Bereiche zu reduzieren und zugleich Wasser stärker in der Fläche zu halten“, sagte Sommer.

Klimaanpassung dauerhaft finanzieren
Die ab dem Jahr 2027 vom Land NRW zu erwartende Verpflichtung der Kommunen zur Erstellung beziehungsweise Aktualisierung von Klimaanpassungskonzepten bietet aus Sicht des Präsidiums die Gelegenheit, Hitzeschutz und andere Vorsorgemaßnahmen systematisch zusammenzuführen. Das Land müsse die Kommunen bei der Erarbeitung weiter unterstützen und vor allem die bereits jetzt mögliche Umsetzung von konkreten Schritten mit finanziellen Mitteln fördern.

Kritisch sieht das Präsidium jedoch die Entwicklung, dass der Bund beabsichtigt, seine Mittel für den kommunalen Klimaschutz weiter zu reduzieren.
Beim „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) wurden die Fördersätze bereits Anfang 2026 reduziert. Nun zeichnen sich auch bei der „Nationalen Klimaschutzinitiative“ (NKI) Einschränkungen ab.

„Es passt nicht zusammen, letztlich den Kommunen immer mehr Verantwortung bei Klimaschutz und Klimaanpassung zu übertragen und gleichzeitig bewährte Förderinstrumente zurückzufahren. Die Mittel der NKI müssen erhalten und beim ANK die bis Anfang 2026 geltenden Förderkonditionen wiederhergestellt werden. Für eine effektive Umsetzung benötigen die Städte und Gemeinden letztlich eine langfristige, ausreichende und verlässliche Finanzierung. Bund und Länder müssen außerdem ernsthaft und zeitnah prüfen, eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimaanpassung einzuführen und im Grundgesetz zu verankern. Der Klimawandel ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, der wir am Ende nur im Schulterschluss von Bund, Ländern und Kommunen adäquat begegnen können“, unterstrich Sommer.

Trinkwasserversorgung muss im Ernstfall Vorrang haben
Neben dem Schutz vor Hitze gewinnt infolge längerer Trockenperioden die Sicherung der Wasserversorgung zusehends an Bedeutung. Niedrige Pegelstände und trockene Böden haben in diesem Sommer erneut gezeigt, dass Nutzungskonkurrenzen um die Ressource Wasser zunehmen können. Das Präsidium forderte das Land NRW deshalb auf, bei Mangellagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung eindeutig Priorität einzuräumen. Das Landeswassergesetz biete bereits die Möglichkeit, Wasserentnahmen für die öffentliche Versorgung gegenüber anderen Nutzungen zu privilegieren. Das Land müsse hiervon endlich Gebrauch machen und landesweit klare Vorgaben schaffen.

„Wenn Wasser knapp wird, brauchen wir eindeutige Regeln. Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser muss im Ernstfall an erster Stelle stehen. Auf Bund-Länder-Ebene gibt es entsprechende Empfehlungen, die NRW aber auch umsetzen muss. Kommunen und Wasserbehörden brauchen rechtssichere und landesweit einheitliche Vorgaben, um die Trinkwasserversorgung jederzeit zu gewährleisten. Hier darf das Land die Verantwortung nicht länger nur auf die kommunale Ebene schieben“, fasste Sommer die Forderung des Präsidiums zusammen.