Kommunalberatung zur Klimaanpassung berät bei der Umsetzung der KlAnKVO

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In seiner Sitzung am 14. Oktober 2026 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das novellierte KlAnG verabschiedet. In der hierauf gestützten KlAnKVO wird geregelt, welche Städte und Gemeinden ab dem kommenden Jahr ein Klimaanpassungskonzept erstellen müssen.

Das Klimaatlas- und Kommunalberatungsteam im Fachzentrum Klima des LANUK hat dazu eine Konzeptseite im Kommunalberatungsbereich des Klimaatlas NRW veröffentlicht, auf die auch ein Banner auf der Startseite des Klimaatlas hinweist: https://www.klimaatlas.nrw.de/node/567

Auf dieser Seite sollen nach und nach alle relevanten Informationen zur Verfügung gestellt werden, beginnend mit einer FAQ zu den wichtigsten Fragen rund um die Verordnung und die zu erstellenden Konzepte.

Am 2. November 2026 wird das Klimaatlas- und Kommunalberatungsteam im Rahmen des 3. Klimaanpassungs-Café Spezial das Gesetz und die KlAnKVO vorstellen, die damit verbundenen Rahmenbedingungen für die Erstellung der Konzepte erörtern und auch die Fragen der Kommunen beantworten. Wer es noch nicht getan hat, kann sich für das Klimaanpassungs-Café Spezial über die entsprechende Seite bei Beteiligung.NRW anmelden: https://beteiligung.nrw.de/portal/lanuv ... en/1032360 .

Weil viele Fragen erst später auftreten werden, plant das Klimaatlas- und Kommunalberatungsteam in den kommenden Wochen und Monaten zudem regelmäßige Sprechstunden, diese sind bereits bis Jahresende 2026 terminiert. Für die erste Sprechstunde am 11. November 2026 besteht bereits ebenfalls die Möglichkeit zur Anmeldung, um hier den Beratungsbedarf einschätzen zu können: https://beteiligung.nrw.de/portal/lanu ... n/1033438 . Zudem wurde eigens für die Kommunikation zu den Klimaanpassungskonzepten eine neue Funktionsadresse eingerichtet. Über ka-konzepte@lanuk.nrw.de können jederzeit Fragen und Beratungsbedarf schriftlich eingereicht werden.