Mitteilung
KWKG laut EUGH keine Beihilfe
Hintergrund der Entscheidung ist die Frage, ob die Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) aus staatlichen Mitteln finanziert wird. Der EuGH verneint dies und bestätigt damit seine bereits im Zusammenhang mit dem EEG entwickelte Rechtsprechung. Die Finanzierung der KWK-Förderung erfolgt nach Auffassung des Gerichts nicht aus staatlichen Mitteln, da die Weitergabe der Mehrkosten durch die Netzbetreiber an die Endkunden nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung, sondern auf einer bestehenden Praxis beruht.
Auch der Auffassung der Europäischen Kommission, bei der KWKG-Finanzierung handele es sich um eine parafiskalische Abgabe und damit um staatliche Mittel, ist der EuGH nicht gefolgt. Nach Ansicht des Gerichts konnte die Kommission nicht nachweisen, dass die Förderregelungen des KWKG den Staatshaushalt belasten könnten.
Das Urteil eröffnet Deutschland grundsätzlich größere Gestaltungsspielräume für die bevorstehende Novellierung des KWKG. Insbesondere könnten künftig die strengen Vorgaben der Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) entfallen, sofern die Europäische Kommission ihre bisherige Rechtsauffassung entsprechend anpasst.
Darüber hinaus könnte die Entscheidung auch Auswirkungen auf die Kombination verschiedener Förderprogramme haben. Sollte die KWKG-Förderung künftig nicht mehr als Beihilfe gelten, könnte sie grundsätzlich neben anderen beihilferechtlich relevanten Förderprogrammen – beispielsweise der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze – gewährt werden, ohne dass das beihilferechtliche Kumulierungsverbot Anwendung findet.
Ob die Europäische Kommission ihre bisherige Auffassung tatsächlich aufgeben wird, bleibt jedoch abzuwarten. Spätestens im Rahmen der anstehenden Novellierung des KWKG wird sich zeigen, welche praktischen Konsequenzen das EuGH-Urteil haben wird.