Länder stellen sich geschlossen gegen Verlangsamung der Energiewende

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Die Energieministerinnen und Energieminister der Länder haben auf ihrer Konferenz auf Norderney ein geschlossenes Bekenntnis zum weiteren Ausbau erneuerbarer Energien abgegeben. Dabei positionierten sie sich deutlich gegen aktuelle Überlegungen aus dem Bundeswirtschaftsministerium.

Niedersachsens Energieminister Christian sprach sich gegen Bremsen und Stoppschilder bei der Energiewende und für einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien, Speichern und Netzen aus. Kritik richtete er insbesondere gegen geplante Netzengpassgebiete, Einschränkungen bei der Förderung kleiner Dach-Photovoltaikanlagen sowie mögliche Kürzungen der Windkraftziele.

Unterstützung erhielt Meyer sowohl von SPD- als auch von Grünen-geführten Ländern. Sachsen-Anhalts Energieminister Armin Willingmann betonte die Bedeutung einer bezahlbaren Energieversorgung und sprach sich für eine soziale Flankierung der Energiewende aus – etwa durch Stromsteuer-Senkungen oder Sozialtarife. Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Tobias Goldschmidt verwies auf die geopolitischen Risiken fossiler Abhängigkeiten und forderte Planungssicherheit für die Zeit nach dem EEG-Förderregime ab 2027.

Gemeinsam und einstimmig positionierten sich die Länder unter anderem gegen den sogenannten Redispatch-Vorbehalt, einem zentralen Element des geplanten Netzpakets des Bundes. Dieser sieht vor, dass neue Erneuerbare-Energien-Anlagen in Netzengpassgebieten zeitweise keine Entschädigungen mehr für Abregelungen erhalten sollen. Ebenso sprachen sich die Energieminister geschlossen gegen eine Absenkung der gesetzlich vorgesehenen Windflächenziele aus. Unter anderem wird dazu gefordert, das Referenzertragsmodell so auszugestalten, dass der Zubau in allen Regionen Deutschlands gelingt.

Auch die Zukunft kleiner Photovoltaikanlagen spielte eine wichtige Rolle. Die Länder lehnen ein ersatzloses Streichen der Einspeisevergütung für neue kleinere PV-Anlagen ab. Stattdessen fordern sie weiterhin einfache und wirtschaftlich tragfähige Vergütungsmodelle, um den dezentralen Ausbau nicht auszubremsen.

Länder fordern stärkere Finanzierungsverantwortung des Bundes

Neben den energiepolitischen Konflikten mit dem Bund rückte auf der Konferenz zunehmend auch die Finanzierung der kommunalen Energie- und Wärmewende in den Mittelpunkt. Die Energieministerinnen und -minister betonten ausdrücklich, dass die Umsetzung zahlreicher energiepolitischer Bundesgesetze maßgeblich von Ländern und Kommunen getragen werden müsse. Häufig entstünden dabei erhebliche zusätzliche Kosten durch neue Aufgabenübertragungen und höhere Standards auf kommunaler Ebene, ohne dass der Bund hierfür eine ausreichende Gegenfinanzierung bereitstelle.

Die Länder kritisieren, dass der Bund sich bislang häufig auf das grundgesetzliche Durchgriffsverbot nach Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG berufe und daraus ableite, keine unmittelbare Finanzierungsverantwortung gegenüber den Kommunen zu tragen. Nach Auffassung der Energieministerkonferenz reicht dies jedoch nicht aus. Die finanziellen Belastungen könnten von Ländern und Kommunen allein zunehmend nicht mehr getragen werden. Die Länder warnen deshalb vor einem künftig uneinheitlichen Vollzug zentraler klima- und energierechtlicher Vorgaben, der letztlich sogar europarechtliche Risiken und mögliche Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen könne.

Positiv hervorgehoben wurde in diesem Zusammenhang die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des Wärmeplanungsgesetzes. Die Erhöhung der Umsatzsteuerbeteiligung der Länder um 500 Millionen Euro für die Jahre 2024 bis 2028 wird von den Ländern ausdrücklich als beispielhaftes Finanzierungsinstrument bewertet, das auch für andere energiepolitische Vorhaben – etwa das Energieeffizienzgesetz – Vorbild sein könne. Gleichzeitig kritisieren die Länder jedoch, dass bislang keine dauerhafte Finanzierung für die Fortschreibung der kommunalen Wärmepläne vorgesehen sei. Gerade diese kontinuierliche Aktualisierung sei jedoch entscheidend, damit die Wärmeplanung ihre Funktion als langfristiges strategisches Steuerungsinstrument erfüllen könne.

Zudem begrüßten die Länder die Überlegungen der Bundesregierung, über einen Deutschlandfonds zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten für Stadtwerke und kommunale Infrastrukturprojekte bereitzustellen. Nach Auffassung der Energieministerkonferenz reichen reine Kreditinstrumente jedoch nicht aus. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage vieler Energieversorgungsunternehmen müsse der Deutschlandfonds ausdrücklich auch eigenkapitalnahe Instrumente enthalten, um Investitionen in Wärmenetze, Speicher, Stromnetze und erneuerbare Energien überhaupt finanzierbar zu machen. Damit greifen die Länder zahlreiche Forderungen der kommunalen Spitzenverbände auf.

Anmerkung

Aus Sicht der Kommunen ist das Signal der Länder zunächst positiv: Die Energieministerkonferenz stellt sich klar hinter den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien und fordert mehr Planungssicherheit für Investitionen. Gerade für Stadtwerke, die aktuell Milliardenbeträge in Wärmenetze, Speicher, Stromnetze und erneuerbare Erzeugung investieren müssen, ist politische Verlässlichkeit entscheidend.

Besonders bedeutsam ist dabei, dass die Länder inzwischen nicht mehr nur energiepolitische Ausbauziele diskutieren, sondern zunehmend auch die strukturelle Finanzierungsfrage in den Mittelpunkt rücken. Die Energieministerkonferenz erkennt ausdrücklich an, dass viele energiepolitische Bundesgesetze nur durch erhebliche zusätzliche Leistungen der Kommunen umgesetzt werden können. Damit unterstützen die Länder indirekt eine zentrale Forderung der kommunalen Ebene: Wer Aufgaben überträgt, muss auch dauerhaft für eine auskömmliche Finanzierung sorgen.

Positiv ist zudem, dass die Länder die Bundesbeteiligung beim Wärmeplanungsgesetz ausdrücklich als Modell für zukünftige energiepolitische Gesetze hervorheben. Für Kommunen ist dies ein wichtiges Signal, denn die Umsetzung und Fortschreibung kommunaler Wärmepläne wird in den kommenden Jahren erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen binden. Ohne verlässliche Refinanzierung drohen kommunale Haushalte dauerhaft überfordert zu werden.

Auch die Diskussion um den Deutschlandfonds wird aus kommunaler Sicht an Bedeutung gewinnen. Viele Stadtwerke stoßen bei den anstehenden Investitionen zunehmend an ihre Eigenkapitalgrenzen. Dass die Länder nun zusätzlich eigenkapitalnahe Instrumente fordern, adressiert ein zentrales Problem der kommunalen Energiewende: Kredite allein helfen nicht, wenn die notwendige Eigenkapitalbasis fehlt. Neben dem Bund sind hierbei aber auch die Länder gefordert, die ebenfalls zur Absicherung der Risiken von Städten und Gemeinden bei der Finanzierung der Energiewende beitragen müssen.

Gleichzeitig bleiben jedoch erhebliche Unsicherheiten bestehen. Kommunen benötigen nicht nur Ausbauziele, sondern vor allem ein konsistentes Gesamtbild der zukünftigen Energie- und Wärmeversorgung. Offen ist weiterhin, welche Rolle Gasnetze künftig spielen sollen, wie Wasserstoff regional eingesetzt wird und wie sich Strom- und Wärmenetze wirtschaftlich sinnvoll verzahnen lassen.

Es reicht nicht aus, dass die Energiewende allein schneller, sondern auch effizienter und finanzierbar organisiert werden muss. Ohne klare Rahmenbedingungen drohen Fehlinvestitionen, überforderte Kommunalhaushalte und steigende Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Energieministerkonferenz hat den politischen Druck auf den Bund deutlich erhöht – nun wird entscheidend sein, ob daraus tatsächlich verlässliche, langfristig finanzierte und praxistaugliche Regelungen entstehen.

Der DStGB wird an der nächsten Energieministerkonferenz, am 30.09.2026, im Rahmen des Verbändegesprächs teilnehmen. Die Beschlusstexte sind im Internet unter folgender Adresse abrufbar: www.enmk.de.