Mitteilung
Mustervertrag der FA Wind und Solar für flexible Netzanschlussvereinbarungen
Mit dem Vertragswerk steht Netzbetreibern und Akteuren der Energiewirtschaft ein praxisorientiertes Muster zur Verfügung, um flexible Netzanschlüsse gemäß § 8a Erneuerbare-Energien-Gesetz rechtssicher umzusetzen. Der Mustervertrag unterstützt Netzbetreiber und Anlagenbetreiber dabei, individuelle Vereinbarungen zu treffen, damit an einem bestehenden Netzverknüpfungspunkt mehr Leistung angeschlossen werden kann, als das Netz an dieser Stelle aufnimmt. Der Vertrag umfasst sowohl die Erzeugungs- als auch die Speicheranlagen. Flexible Netzanschlussvereinbarungen (fNAV), englisch „Flexible Connection Agreements“ (FCAs), erleichtern den Netzanschluss von z. B. Erneuerbare-Energien-Anlagen, indem sie die optimale Nutzung eines vorhandenen Netzverknüpfungspunktes ermöglichen. Netzbetreiber und Betreiber von Erzeugungsanlagen, Speichern und anderen Verbrauchern können flexible Netzanschlussvereinbarungen nutzen, um den Rahmen und die Details dazu vertraglich zu regeln.
Den Mustervertrag finden Sie hier: Zweiseitiger Mustervertrag für flexible Netzanschluss-Vereinbarungen (FCAs) - Fachagentur Wind und Solar