Neuer Hochwassererlass des MUNV NRW und IM NRW

Link kopieren

Der Erlass dient dazu, dass für den Fall eines akuten (drohenden) Hochwassers ein strukturiertes Zusammenwirken aller beteiligten Behörden und Einrichtungen sichergestellt ist. Durch entsprechende Vorplanungen sollen Aufgabenverteilung, Abläufe und Informationsflüsse so aufeinander abgestimmt werden, dass sie im Ereignisfall eine effektive und effiziente Gefahrenabwehr gewährleisten.

Der aktuelle Runderlass, der bis 31.07.2027 befristet ist, kann unter folgenden Link abgerufen werden: https://recht.nrw.de/mbnrw/2026-204/.