Mitteilung
Öffentliche Konsultation zum Netzentwicklungsplan Strom 2025
Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben am 13. März 2026 der Bundesnetzagentur ihren überarbeiteten gemeinsamen Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) Strom 2025-2037/2045 vorgelegt. Die Entwürfe des aktuellen NEP, die vorläufigen Prüfungsergebnisse der Bundesnetzagentur, die Anmeldung zu Online-Dialogveranstaltungen und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite https://www.bundesnetzagentur.de/1018126.
Die Konsultation des überarbeiteten NEP-Entwurfs 2025-2037/2045 findet in dem Zeitraum vom 12. Juni bis zum 24. August 2026 statt. Die betroffenen Behörden sowie die interessierte Öffentlichkeit haben die Möglichkeit, sich via Online-Formular, E-Mail (nep-2025@bnetza.de) oder postalisch zu beteiligen.
In dem genannten Konsultationszeitraum finden auch dieses Jahr zwei Online-Informationstage am 6. und 11. August 2026 statt. Über die Website der Bundesnetzagentur können Sie sich hierfür anmelden. Die Bundesnetzagentur sieht – wie die Übertragungsnetzbetreiber – einen weiteren Ausbau des Höchstspannungsnetzes als erforderlich an.
Der NEP ist für Städte und Gemeinden von unmittelbarer Bedeutung. Mit dem bestätigten NEP stellt der Gesetzgeber für die enthaltenen Vorhaben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf verbindlich fest. Dieser bestätigte NEP bildet zudem die Grundlage für den Bundesbedarfsplan. Kommunen, die von konkreten Trassen oder Umspannwerken betroffen sind, sollten daher jetzt Stellung nehmen – in späteren Planfeststellungsverfahren ist der Handlungsspielraum deutlich eingeschränkt.
Wer ist betroffen?
Von den insgesamt 159 vorgeschlagenen Netzausbaumaßnahmen hat die Bundesnetzagentur 118 als vorläufig bestätigungsfähig eingestuft, 76 davon sind bereits im Bundesbedarfsplangesetz enthalten oder befinden sich in dessen laufender Überarbeitung. Kommunen können in der digitalen Projektbibliothek unter www.netzentwicklungsplan.de/projektbibliothek prüfen, ob geplante Leitungstrassen, Umspannwerke oder sonstige Maßnahmen das eigene Gemeindegebiet berühren.
Besonders hinzuweisen ist zudem darauf, dass die Bundesnetzagentur in ihren vorläufigen Prüfungsergebnissen über die Vorschläge der Übertragungsnetzbetreiber hinausgeht: Fünf ursprünglich erst für 2045 vorgesehene Maßnahmen wurden auf den Zeithorizont 2037 vorgezogen, und es werden bis zu acht zusätzliche Offshore-Anbindungssysteme für erforderlich gehalten. Dies erhöht den Ausbaudruck und damit die mögliche Betroffenheit von Kommunen entlang der Korridore.