Mitteilung
OVG NRW zum Klimaklagerecht
Mit dem Klageverfahren wollte der Kläger erreichen, dass ein bauplanungsrechtlicher Vorbescheid für einen Neubau aufgehoben wurde. Hierzu hatte der Kläger die nicht belegbare Behauptung aufgestellt, dass es mit dem Anschluss des Neubaus an den Entwässerungskanal häufiger zu Überschwemmungen kommen werde. Die Klage war durch das Verwaltungsgericht als erfolglos abgewiesen worden und dies wurde nunmehr durch den Beschluss des OVG NRW vom 12.05.2026 bestätigt, da der Kläger insbesondere im Hinblick auf den Klimaschutz und die Klimaanpassung keine subjektiven Rechte geltend machen konnte, die verletzt sein konnten.