In Anknüpfung an den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom Beschluss vom 17.02.2025 (– 11 A 827/22 -) hat das VG Düsseldorf mit Urteil vom 11.09.2026 (– 16 K 3947/23 -) entschieden, dass es grundsätzlich keinen Anspruch auf Beseitigung von Straßenbäumen gibt, weil diese mit Blick auf den Klimawandel eine wichtige Rolle spielen, denn Bäume binden bei ihrem Wachstum Kohlendioxid und können somit dem Klimawandel entgegenwirken. Gleichzeitig dienen Bäume – so das VG Düsseldorf unter Bezugnahme auf das OVG NRW - dem Hitzeschutz, weil sie durch ihre Beschattung die Lufttemperatur senken und Oberflächen kühlen.
2. November 2026