Kommunen drängen auf stärkere Unterstützung bei der Zivilen Verteidigung

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Der Präsident des DStGB, Ralph Spiegler, forderte zudem, dieses nicht zu überfordern und gleichzeitig eine Priorisierung für Menschen im Haupt- bzw. Ehrenamt zu erarbeiten, die mehrere Funktionen und Rollen in den Kommunen, Feuerwehren und Hilfsorganisationen innehätten. Anschläge auf die kommunale Infrastruktur fänden bereits heute tagtäglich statt. Insofern gelte es, auch eine gute Kommunikation zwischen allen Sicherheitseinrichtungen in Bund, Ländern und Kommunen sowie mit der Bevölkerung sicherzustellen.

Der Innenminister betonte die besondere Stellung der Zivilen Verteidigung im Grundgesetz und stellte klar, dass die vorgesehenen 10 Milliarden Euro kein einmaliger Etat seien, sondern dass dieser in den kommenden Jahren an die wachsende Entwicklung angepasst werden solle. Leider sei die „Zivile Verteidigung“ jedoch auch von der Finanzsituation des Bundes abhängig. Einem zivil-militärischen Plan als Ergänzung zum militärischen OPLAN erteilte er eine Absage. Zum einen verfüge das Bundesinnenministerium und seine Bundesbehörden nicht über vergleichbare Strukturen wie die Bundeswehr. Zum anderen könne eine vergleichbare Finanzierung wie bei der Truppe aufgrund der schwierigen Haushaltslage nicht erbracht werden. Es sei jedoch das Ziel des Bundes, mehr Länder und Kommunen bei dieser Aufgabe zu unterstützen, anstatt das THW mit weiteren Mitteln auszustatten. Zudem stellte das BMI im Rahmen der Tagung eine Datenbank in Aussicht, die unter Berücksichtigung des Datenschutzes helfen solle, Menschen in Mehrfachfunktionen zu identifizieren und entsprechend nach der Relevanz ihrer Aufgaben nach Priorität einzuplanen.

Weiter erläutere der Minister auch die Initiative des Bundes mit Unterstützung der Länder und der Kommunen das „Kommando Zivile Verteidigung“ aufbauen zu wollen. Aktuell fehlten noch die Strukturen für eine solche „Zivile Verteidigungseinrichtung“. Wie die genaue Umsetzung aussehen wird, sei noch offen, da es mit Blick auf die Beteiligung der Kommunen zwischen Bund und Ländern unterschiedliche Ansichten geben würde. Aus Sicht des Bundesministers sei jedoch eine zeitnahe Umsetzung des Kommandos mit Blick auf die Dynamik der Entwicklungen dringend geboten. Habe man anfangs noch vom Verteidigungsfall gesprochen, ginge es bereits heute um konkrete versuchte Drohnenanschläge, Attacken auf das Stromnetz sowie die Sabotage der Krankenhausstrukturen – und somit nicht um reine militärische Themen.

Der Minister betonte, dass bei all diesen Vorgängen die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr von wesentlicher Bedeutung gewesen sei. Zugleich hob er die Rolle der Feuerwehren in den Kommunen hervor, die ohne das Ehrenamt nicht bundesweit zu organisieren seien. In diesem Zusammenhang warb der Minister um die Unterstützung der Kommunen, um die Anforderungen der Feuerwehren im Bereich der „Zivilen Verteidigung“ zu ermitteln. Es gehe unter anderem darum, die geeignete Drohnentechnik zu organisieren, um beispielsweise Brände an schwer zugänglichen Stellen besser bekämpfen zu können. Der DStGB kündigte eine entsprechende Abfrage unter Einbindung des Deutschen Feuerwehrverbands an.

Die Kommunen, die Feuerwehren sowie alle örtlichen Hilfsorganisationen benötigten eine Struktur, auf die sie sich im militärischen Ernstfall berufen könnten. Insofern sei das freiwillige Angebot für ein „Kommando Zivile Verteidigung“ für das BMI von herausragender Bedeutung.

Minister Drobindt sieht jedoch auch die Privatwirtschaft in der Verantwortung. So müssten beispielsweise die Netzbetreiber in Deutschland vermehrt die Absicherung ihrer Einrichtungen grundsätzlich selbst übernehmen beziehungsweise die Sicherheit erhöhen. Dies sei leider mit zusätzlichen Kosten für die Versorger verbunden. Denn der Bund könne nicht jede Einrichtung mit seinen Ressourcen schützen; dies sei logistisch bereits nicht machbar.


Quelle: DStGB Aktuell 3826