Rettungsdienst: Kompromiss-Vereinbarung führt zu erheblichen Fehlbeträgen in den Kommunen

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Jeder Träger von Rettungswachen muss für sich entscheiden, ob die Unterzeichnung einer Kompromiss-Vereinbarung mit den Krankenkassen tragbar ist. In jedem Fall muss das MHKBD erklären, dass etwaig entstehende Fehlbeträge in den Haushalten zulässig sind und eine Refinanzierung über Gebühren bei den Bürgerinnen und Bürgern für Fehlfahrten im Übergangszeitraum haushaltsrechtlich unterbleiben darf.

Das Präsidium weist darauf hin, dass jede Verhandlungslösung, die auch nach einer Reform der Notfallversorgung auf Bundesebene die Gebührenfinanzierung ablösen wird, zu finanziellen Risiken für die Träger von Rettungswachen und die umlagezahlenden Städte und Gemeinden führen wird, weil nicht davon auszugehen ist, dass die im Verhandlungswege vereinbarten Entgelte den jetzt über Gebühren refinanzierten Aufwand in voller Höhe decken werden.

Diesen Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW auf seiner 225. Sitzung am 03.07.2026 in Neuss.